Zum Inhalt

Verträge und Nachweise

Dokument Zweck Bezug
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO Regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Auftrag über Ihren GBC-Ansprechpartner
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) Anlage zum AVV über Ihren GBC-Ansprechpartner
Liste der Unterauftragsverarbeiter Anlage zum AVV über Ihren GBC-Ansprechpartner
Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO Information Ihrer Mitarbeiter über Ihren GBC-Ansprechpartner
KI-Transparenzhinweis nach Art. 50 KI-Verordnung Kennzeichnung der KI-Nutzung über Ihren GBC-Ansprechpartner

Für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB)

Steuerberater, Ärzte, Anwälte und andere Berufsgeheimnisträger erhalten ein Zusatzpaket:

  • § 203-Zusatzvereinbarung
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
  • Vorlagen für die Verpflichtung von Beschäftigten

Sprechen Sie Ihren GBC-Ansprechpartner an.


Vor dem Einsatz mit Echtdaten

  • ☐ AVV unterzeichnet
  • ☐ Datenschutzbeauftragter informiert
  • ☐ Mitarbeiter über die Nutzungsregeln informiert
  • ☐ Für Berufsgeheimnisträger: § 203-Paket abgeschlossen