Verträge und Nachweise¶
| Dokument | Zweck | Bezug |
|---|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO | Regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Auftrag | über Ihren GBC-Ansprechpartner |
| Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) | Anlage zum AVV | über Ihren GBC-Ansprechpartner |
| Liste der Unterauftragsverarbeiter | Anlage zum AVV | über Ihren GBC-Ansprechpartner |
| Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO | Information Ihrer Mitarbeiter | über Ihren GBC-Ansprechpartner |
| KI-Transparenzhinweis nach Art. 50 KI-Verordnung | Kennzeichnung der KI-Nutzung | über Ihren GBC-Ansprechpartner |
Für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB)¶
Steuerberater, Ärzte, Anwälte und andere Berufsgeheimnisträger erhalten ein Zusatzpaket:
- § 203-Zusatzvereinbarung
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
- Vorlagen für die Verpflichtung von Beschäftigten
Sprechen Sie Ihren GBC-Ansprechpartner an.
Vor dem Einsatz mit Echtdaten¶
- ☐ AVV unterzeichnet
- ☐ Datenschutzbeauftragter informiert
- ☐ Mitarbeiter über die Nutzungsregeln informiert
- ☐ Für Berufsgeheimnisträger: § 203-Paket abgeschlossen